Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 werden nun Förderungen für Erneuerbare Energien über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst. Damit soll ein stärkerer Anreiz für energieeffizientes Bauen und Sanieren gesetzt werden. Diese Bundesförderung sollten sich Bauherren, Eigentümer oder Mieter keinesfalls entgehen lassen.
Was wird gefördert?
Der Ersatz oder erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzanlagen.
Voraussetzung:
– außenliegend vor Fenster oder verglaster Türe
– verstellbar
– motorbetrieben
Bedingungen für die Förderung
– Es handelt sich um Bestandsgebäude
(Bauantrag bzw. Bauanzeige min. vor 10 Jahren)
– In der EU
– Eigentümer
– Wohnung / Haus muss zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden
Welche Produkte werden gefördert?
– Raffstoren
– Rollladen
– Fenstermarkisen
– Steuerungen
– Terrassenmarkisen (Voraussetzung: Südausrichtung
(bei Ost- oder Westausrichtung muss ein Volant-Rollo
vorhanden sein; bei Nordausrichtung keine Förderung
möglich), Ausfall mindestens so groß wie Fenster oder
Terrassentüre, Nachweis
des sommerlichen Wärmeschutzes
nach DIN4108-2 muss erfüllt sein)
Folgende Nachweise müssen erbracht werden:
– Herstellernachweis zu dem Produktmerkmal „außenliegende
Sonnenschutzvorrichtung mit optimierter Tageslichtversorgung“
– Nachweis sommerlicher Wärmeschutz; nach DIN4108-2
– Vorhabenbezogene Rechnungen
– Nachweis über geleistete Zahlungen
– Fachunternehmererklärung
Wieviel, wann und wie?
– Bundesfinanzministerium 20 % von max. € 200.000,00
– Einmal in 10 Jahren pro Gebäude = € 40.000,00
– Reduzierung der Steuerschuld in 3 Jahren z. B. Ausgabe:
€ 200.000,00 Jahr 7 % = € 14.000,00
Jahr 7 % = € 14.000,00
Jahr 6 % = € 12.000,00
= € 40.000,00