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Fachbegriff Terrassenüberdachung:

Terrassenüberdachung:
Überdachte Terrassen (Terrassenüberdachungen) sind in Deutschland oft genehmigungspflichtig. Die Regelungen sind dabei Sache der Bundesländer. Die Grundlage dafür ist die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz, die im Jahr 2012 zuletzt überarbeitet wurde. Die einzelnen Bundesländer haben hier jeweils unterschiedliche Regelungen, die üblicherweise eine Art räumlichen Freibetrag vorsehen. Dieser besagt, bis zu welcher Größe eine Terrassenüberdachung gebaut werden darf, ohne dass eine Baugenehmigung benötigt wird

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